Schutzrechte und Patentanmeldefamilie

Quellbasis: DPMA Bibliografie-Mitteilungen und Registerauszüge (Bearbeitungsstand: 27.03.2026).

Patentanmeldung 10 2025 003 091.6 — GitCover / V7GUID

Feld Inhalt
Aktenzeichen 10 2025 003 091.6
Anmelder / Erfinder Axel Franz Johann Druschel, Friedrichsdorf, DE
Anmeldetag 09.09.2025
Bezeichnung System und Verfahren zur Git-basierten Geschäftsprozess-Orchestrierung mit OSCAL-konformer Compliance-Automatisierung, EU-Building-Blocks-Integration und kryptographischer Beweissicherung
Verfahrensstand Bibliografie-Mitteilung erteilt

Patentanmeldung 10 2025 003 359.1 — GCEP

Feld Inhalt
Aktenzeichen 10 2025 003 359.1
Anmeldetag 27.09.2025
Bezeichnung Verfahren und System zur revisionssicheren, lock-koordinierten Multi-Repository-Synchronisation und Policy-Validierung von Compliance-Metadaten in Git
Verfahrensstand Bibliografie-Mitteilung erteilt

Patentanmeldung 10 2025 004 214.0 — GCSYNC

Feld Inhalt
Aktenzeichen 10 2025 004 214.0
Anmeldetag 24.11.2025
Bezeichnung System und Verfahren zur bidirektionalen Synchronisation von Git-Repositories mit Cloud-Filesystemen mittels deterministischer Lock-Koordination
Verfahrensstand Bibliografie-Mitteilung erteilt

Gebrauchsmuster 20 2026 000 272.7 — GCPN

Feld Inhalt
Aktenzeichen 20 2026 000 272.7
Veröffentlichtes Dokument DE202026000272U1
Anmeldetag 20.01.2026
Eintragungstag 27.03.2026
Bezeichnung Container-Datenstruktur zur UUIDv7-basierten, revisionssicheren Geschäftsdokumentenverwaltung mit dynamischer Predecessor/Successor-Verkettung (GitCover PrimaNota)
Status In Kraft

Strategischer Rahmen

AFJD ist als natürliche Person dauerhafter Inhaber sämtlicher Schutzrechte sowie Initiator des GCBoK. Das IP verbleibt bei AFJD — der GCC wird auf vertraglicher Basis zur Nutzung überlassen (keine Eigentumsübertragung).

Ziel A — Abwehr von Patent-Trollen und Übernahme-Versuchen

Das IP verbleibt bei AFJD und ist nicht durch eine Unternehmensübernahme der GCC erwerbbar. Die Normierung via GCBoK (OSS, Non-Profit) schafft eine breite Nutzungsgrundlage, die eine nachträgliche Monopolisierung durch Dritte wirtschaftlich sinnlos macht.

Ziel B — Community-Aufbau mit Wertschöpfungsteilhabe

GCC, Community und wirtschaftliche Verwertungspartner erhalten auf der gleichen vertraglichen Grundlage Nutzungsrechte am IP — ohne dass GCC selbst als Lizenzgeber auftreten muss.

Siehe auch: Die gemeinnützige Trägerschaft der GCC ist auf der GCC-Landingpage dokumentiert.